Erklärung zur Barrierefreiheit
X-Events ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.x-events.eu/.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die folgenden Punkte entsprechen den derzeitigen Standards einer barrierefreien Webseite:Links heben sich deutlich von sonstigem Text ab.
Es werden gut lesbare, serifenlose Schriften verwendet.
Für Überschriften, Fließtexte und Tabellen werden Formatvorlagen verwendet.
Wir achten bei Texten auf gute Verständlichkeit und eine einfache Sprache.
Die Navigation ist klar und einheitlich.
Externe Links enthalten einen Linktitel.
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Die Farbkontraste zwischen Text und Hintergrundfarbe sind teilweise noch nicht ausreichend.
Einige Bilder sind noch ohne begleitende Texte (Alternativ-Texte), was die Barrierefreiheit beeinträchtigt und schrittweise behoben wird.
Auf manchen Seiten wird die Hierachie von Überschriften teilweise noch nicht eingehalten, was zu Problemen bei der Nutzung assistiver Technologien führen kann.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.07.2025 erstellt.Die Erklärung wurde zuletzt am 09.07.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollte Ihnen etwas auffallen, das nicht barrierefrei oder schwer verständlich ist, dann teilen Sie uns dies gerne mit an info@x-events.eu. Wir versuchen schnellstmöglich eine Lösung zu erarbeiten.5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügend nachkommt, können Sie sich an X-Events wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.Falls X-Events nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
T. +49 711 279 3360
Poststelle(at)bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.